Kirchenasyl

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Kirchenasyl

Das Presbyterium hat im November beschlossen, einen Menschen im Kirchenasyl aufzunehmen. Für den betroffenen Menschen ist dies ein letzter Zufluchtsort und bedeutet, dass sich der Mensch nur auf dem Gelände der Kirchengemeinde aufhalten darf. Das Kirchenasyl ist ein Schutzrecht der Kirchen und schützt ihn vor staatlicher Gewalt und Abschiebung. Konkret handelt es sich um einen 20-jährigen Mann aus Nigeria, christlichen Glaubens, der über Frankreich nach Deutschland fliehen musste. Das Kirchenasyl soll seine Kettenabschiebung von Frankreich nach Nigeria verhindern, wo ihm Haft, Verfolgung oder Todesstrafe drohen. Ziel des Kirchenasyls ist der Selbsteintritt der Bundesrepublik Deutschland. Das bedeutet, dass Deutschland den Fall übernimmt und dass er nach dem Kirchenasyl seinen Asylfall in einer sicheren Lebenssituation mit rechtlichem Beistand vortragen kann. Zeitziel ist Mitte März 2026. 

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