Trauung

Die Ehe ist Gottes Gabe, sie steht unter seinem Schutz und Segen.“ So heißt es am Anfang der „Trauordnung“ der Ev. Kirche von Westfalen.

Dieser Segen wird dem Ehepaar bei der Trauung in der Kirche mit auf den Weg gegeben. Außerdem geben die Eheleute sich gegenseitig das Trauversprechen.

Die Trauung kann im sonntäglichen Gottesdienst erfolgen, aber auch – und das ist heutzutage die Regel – in einem eigenen Gottesdienst an einem beliebigen Wochentag. Ausgenommen sind nur die Karwoche (Palmsonntag bis Karsamstag), der Buß- und Bettag, der Totensonntag und die ersten Feiertage der kirchlichen Hochfeste (Weihnachten, Ostern und Pfingsten).

Einen Termin zur Trauung besprechen Sie am besten mit der zuständigen Pfarrerin oder dem Pfarrer. Im Zweifelsfall können Sie im Gemeindebüro nachfragen, wer für Sie zuständig ist.

Bei einen Traugespräch gemeinsam mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer werden dann der Ablauf und die sonstigen Fragen geklärt.

Voraussetzung der Trauung ist auf jeden Fall die standesamtliche Eheschließung. Außerdem muss ein Teil des Ehepaars Mitglied der Evangelischen Kirche sein.

Seit November 2019 werden bei der kirchlichen Trauung in der Ev. Kirche von Westfalen gemischtgeschlechtliche und gleichgeschlechtliche Ehepaare vollkommen gleichbehandelt.

Die Trauung wird im Kirchbuch der Gemeinde eingetragen.