Umgemeindung
In der Regel gehören Christen zu der Kirchengemeinde in deren Gemeindebereich sie wohnen. Es gilt Wohnort = Heimatgemeinde. Jedoch kann es auch den Wunsch geben, einer anderen Kirchengemeinde anzugehören.
Gründe dafür können sein:
Durch einen Umzug gehören Sie zu einer anderen Kirchengemeinde. Die Beziehungen zur vorherigen Gemeinde waren gut und Sie möchten sie behalten.
Ein anderer Grund könnte sein, dass Sie sich in Ihrer Heimatgemeinde nicht mehr wohl fühlen, was viele Ursachen haben kann.
Dann besteht die Möglichkeit sich einer anderen Kirchengemeinde anzuschließen. Bei der Wunschgemeinde können Sie dann einen Antrag auf Umgemeindung stellen. Suchen Sie den Kontakt zu dem zuständigen Pfarrer/der zuständigen Pfarrerin. Nach einem Gespräch und in Rücksprache mit dem Presbyterium der alten Gemeinde entscheidet das Presbyterium der Wunschgemeinde über die Umgemeindung. Sie erhalten darüber einen schriftlichen Bescheid.
Die Zugehörigkeit zur Wunschgemeinde bleibt auch dann bestehen, wenn Sie später Ihren Wohnsitz wechseln sollten.
Wenn Sie zu unserer Gemeinde gehören oder nach einem Umzug mit uns verbunden bleiben wollen,
sind Ihre Ansprechpartner in unserer Gemeinde:
Pfarrerin Meike Friedrich
Telefon: 0231 - 484617
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Pfarrer Frank Thomaschewski
Telefon: 0231 - 464160
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Gemeindebüro
Fasanenweg 22
44269 Dortmund
Öffnungszeiten / Bürozeiten:
Dienstag, Mittwoch, Freitag 10:00 - 12;00 Uhr
Donnerstag 16:00 - 18:00 Uhr
Telefon: 0231 - 481209
Fax: 0231 - 4 94 81 84
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