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    Taufe

    Als Erstes sollten Sie sich darüber bewusst sein, dass Sie eine grundsätzliche Frage zu entscheiden haben:

    Soll unser Kind als Säugling/Kleinkind getauft werden oder soll es zu einem späteren Zeitpunkt selber die Entscheidung darüber treffen?

    Taufe von Erwachsenen:

    Sie ist eigentlich der Urtyp der Taufe. Zur Zeit Jesu und der ersten Christen wurden nur Erwachsene getauft, nachdem sie sich mit den Glaubensinhalten vertraut gemacht hatten und selber zu der Entscheidung gekommen sind: Ja, ich will auch zu Gottes Kindern gehören. Bei uns kommt sie relativ selten vor, was eigentlich sehr schade ist. Jugendliche oder Erwachsene, die sich für eine Taufe entscheiden, müssen und sollten sich zuvor jedenfalls informieren über den Glauben, den sie annehmen wollen.

    Das geht zurück auf die Einsetzung des Taufbefehls durch Jesus Christus, der bei jeder Taufe auch verlesen wird:

    Jesus Christus spricht: Geht hin und macht alle Völker zu Jüngern: Tauft sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehrt sie alles zu halten, was ich euch befohlen habe. Siehe, ich bin bei euch, bis an das Ende der Welt.

    Die Lehre gehört also zur Taufe mit dazu. Niemand sollte unwissend die Taufe annehmen. Setzen Sie sich also rechtzeitig mit Ihrem Pfarrer, Ihrer Pfarrerin in Verbindung, wenn Sie auf eine Taufe zugehen möchten. Im Regelfall werden einige Gesprächstermine vereinbart, damit die Grundbegriffe unseres Glaubens miteinander besprochen werden können. Da Sie die Taufentscheidung selber treffen und zuvor auch über die Grundlagen des christlichen Glaubens informiert werden, brauchen Sie keine Paten zu benennen, wie es bei der Kindertaufe üblich ist. Die entsprechenden Punkte bei der Vorbereitung der Taufe, wie sie unten genannt werden, entfallen also für Sie. Sobald Sie getauft sind, sind Sie auch rechtlich gesehen Mitglied der evangelischen Kirche und erwerben damit bestimmte Rechte und Pflichten.

    Sie haben das Recht:

    - das Patenamt zu übernehmen,

    - sich kirchlich trauen zu lassen,

    - eine christliche Bestattung zu erhalten,

    - bei kirchlichen Arbeitgebern gegenüber Nichtkirchengliedern bevorzugt berücksichtigt zu werden,

    - bestimmte kirchlichen Einrichtungen oder Angebote nutzen zu dürfen.

    Sie haben die Pflicht:

    - Kirchensteuer bzw. Kirchgeld zu zahlen.

    Taufe von Säugling/Kleinkind

    Für diese Form entscheiden sich immer noch die meisten Elternpaare. Sie möchten ihrem Kind einen möglichst guten Start ins Leben geben. Die Taufe gehört für viele einfach dazu. Es ist Eltern ein Bedürfnis zu wissen, das Gott seinen Segen über dieses Kind ausgeschüttet hat. Wenn Sie sich für die Taufe Ihres Kindes entscheiden, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass die Taufe durch nichts wieder rückgängig zu machen ist. Man kann zwar später aus der Kirche austreten, aber unter keinen Umständen kann man das Zeichen der Taufe wieder loswerden.

    Fragen Sie sich also:

    Sind wir absolut sicher, dass wir die Taufe für unser Kind wollen?

    Was werden wir ihm sagen, falls es später dagegen protestieren sollte?

    Sind wir bereit, unserem Kind von Gott und Jesus Christus zu erzählen, damit es später weiß, warum es überhaupt getauft wurde?

    Die Kirche tauft auch kleine Kinder, obwohl sie selber noch nichts von Gott wissen und noch keine Meinung äußern können. Wir tun es, weil wir von Gott wissen, dass er jeden Menschen annimmt, unabhängig von seinem Stand, seinem Geschlecht, seinem Gesundheitszustand, seiner Hautfarbe oder seiner intellektuellen Fähigkeit. In den Taufgottesdiensten wird oft eine kleine Geschichte aus der Bibel vorgelesen, in der das besonders deutlich wird:

       

      Wieder einmal war Jesus umlagert von vielen Menschen. Darunter waren auch Frauen mit ihren Kindern. Die Mütter hoffen, dass Jesus ihre Kinder segnet und für sie betet. Die Freunde von Jesus aber wiesen sie ziemlich barsch zurück: Was wollt ihr hier? Haltet die Kinder still, solange der Rabbi spricht! Lasst ihn am besten in Ruhe! Jesus aber bekam den Wortwechsel mit und mischte sich ein. Macht Platz! Lasst die Frauen mit den Kindern durch. Lasst die Kinder zu mir kommen. Denn Menschen wie ihnen gehört das Himmelreich! Und die Kinder wurden ihm in den Arm gelegt und er umarmte und streichelte sie und legte ihnen die Hände auf den Kopf und segnete sie.

       

    Sowohl für die Erwachsenentaufe als auch für die Säuglingstaufe muss einiges bedacht und geregelt werden. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig, damit fragliche Dinge u.U. noch geklärt werden können.

    Was zu bedenken ist:

    Informieren Sie sich im Gemeindebüro über die Termine, an denen getauft wird. Grundsätzlich gelten folgende Tauftermine: am 4. Sonntag im Monat, um 10.00 Uhr; am Samstag vor dem 2. Sonntag im Monat, um 15.00 Uhr; in der Osternacht; am Ostermontag; am 2. Weihnachtstag. (Aus schwerwiegenden Gründen kann von dieser Ordnung im Einzelfall abgerückt werden, deswegen: rechtzeitig sichergehen und nachfragen.

    Überlegen Sie sich rechtzeitig, wer das Patenamt für Ihr Kind übernehmen soll. Das Patenamt ist ein Amt, das die Kirche verleiht. Paten müssen deshalb bestimmte Bedingungen erfüllen (s.u.). Die Aufgabe der Paten besteht darin, zusammen mit Ihnen als den Eltern eine christliche Erziehung des Kindes zu gewährleisten. Das Kind, das getauft wird, weiß ja vorläufig noch gar nichts über Gott und Jesus Christus, über Glaube und Kirche, über Beten und Nächstenliebe und was alles noch dazugehört.

    Damit es keine bösen Überraschungen gibt, klären Sie rechtzeitig, ob die vorgesehenen Menschen noch Mitglied einer Kirche sind. Nur Mitglieder der Kirche können auch ein Amt der Kirche übernehmen.

    Folgende Bedingungen sind zu erfüllen: Sie können beliebig viele Paten benennen. Mindestens ein Pate muss evangelisch sein. Weitere Paten können auch der katholischen oder einer anderen christlichen Kirche angehören. Ausnahmen sind Glaubensgemeinschaften, die als Sekten eingestuft worden sind. (Im Einzelfall einfach nachfragen!) Für jeden Paten, jede Patin, die nicht Mitglied der evangelischen Kirchengemeinde Berghofen ist, benötigen wir eine sog. "Patenbescheinigung". Man erhält sie problemlos im Gemeindebüro der Gemeinde, zu der der jeweilige Pate gehört. Diese Bescheinigung ist für uns der Nachweis, dass die angegebenen Paten tatsächlich Kirchenmitglieder sind. Günstig ist es, wenn diese Bescheinigungen beim Taufgespräch bereits vorliegen.

    Das sollten Sie auch wissen: Paten werden vom Familiengericht im Todesfall der Eltern nicht automatisch als "neue Eltern" für das Patenkind akzeptiert. Das kirchliche Amt hat nichts mit der weltlichen Rechtssprechung zu tun. Wenn Sie ausdrücklich wünschen, das ein Pate die Elternstatt übernimmt, lassen Sie diesen Wunsch durch einen Rechtsanwalt testamentarisch festlegen. Vereinbaren Sie nun ein Gespräch mit Ihrem zuständigen Pfarrer oder der Pfarrerin. In diesem Gespräch werden Sie noch einmal über das Wesen der Taufe informiert und können auch selber Fragen klären. Je nachdem, für welchen Tauftermin Sie sich entscheiden, kann es passieren, das die Taufe selbst nicht durch Ihren zuständigen Pfarrer/Pfarrerin erfolgt. Das macht die Taufe aber nicht weniger gültig. Das Gespräch wird darüber hinaus folgende Punkte klären:

    Taufspruch: Wie bei anderen Segensgottesdiensten auch (Konfirmation, Trauung, Beerdigung) wird ein Wort aus der Bibel ausgewählt, das den Menschen, hier also den Täufling, in seinem Leben begleiten soll. Für evangelische Christen ist das Wort Gottes alleinige Grundlage des Glaubens. Deshalb kann der Taufspruch auch nicht einem außerbiblischen Text entnommen werden.

    Taufkerze: Dieser Brauch wurde lange Zeit in der katholischen Kirche praktiziert. Seit einigen Jahren steigt aber auch bei uns das Bedürfnis nach einem sichtbaren Zeichen oder einer Erinnerung an den Tauftag. Eine Taufkerze eignet sich dafür sehr gut. Sie wird während des Taufaktes an der Osterkerze entzündet und erinnert daran, dass Jesus Christus einmal gesagt hat: Ich bin das Licht der Welt. Wer an mich glaubt, wird nicht wandeln in der Finsternis, sondern wird das Licht des Lebens haben.

    Die Kerze können Sie in den folgenden Jahren zusammen mit Ihrem Kind immer am Tauftag anzünden und von der Taufe erzählen. Ihr Kind selbst hat ja zunächst keine Erinnerung an diesen besonderen Tag. Es kann aber lernen, dass es ein wichtiger Tag in seinem Leben ist, wenn er regelmäßig gefeiert und daran erinnert wird.

    Gottesdienstgestaltung: In Absprache mit Ihrem Pfarrer oder Ihrer Pfarrerin können Sie diesen besonderen Gottesdienst mit gestalten. Vielleicht wünschen Sie ein besonderes Lied oder trauen sich zu, ein Gebet für den Täufling zu verfassen. Besprechen Sie Ihre Wünsche beim Taufgespräch. Ihr Pfarrer oder ihre Pfarrerin wird sich bemühen, Sie im Rahmen der gegeben Möglichkeiten bei Ihren Wünschen zu unterstützen.

     
    Wochenspruch

    Gelobt sei Gott, der mein Gebet nicht verwirft noch seine Güte von mir wendet.

    Psalm 66, Vers 20

    Einladung

    Wenn Sie Ihre Spiritualität vertiefen wollen, nehmen Sie sich täglich etwas Zeit, wiederholen Sie diesen Wochenspruch und meditieren Sie ihn.

    Viel Erfolg.

    Jahreslosung 2012

    Christus spricht:
    Meine Kraft ist in den Schwachen mächtig.

    (2. Korintherbrief 12,9) 

     

     

    Den Gottesdienstplan
    Mai finden Sie hier.

     

     

    Hier ist für Sie zum download der aktuelle
    Gemeindebrief.pdf (März bis Mai 2012)

     

     

     
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